Nachfolgender Beitrag wird im Verbandsgebiet des Zweckverbandes für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, wenn für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht, erhoben. Gleiches trifft auch in Anwendung auf § 5 EWS zu.
Der Abwasserbeitrag beträgt 2,38 €/m² gewichtete Grundstücksfläche.
Die gültige Entwässerungssatzung sowie die gültige Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung stehen Ihnen als PDF auf unserer Internetseite zur Verfügung.