Nicht nur das Baugewerbe, Dienstleistungsunternehmen, Lebensmittelmärkte oder auch selbst die Ostthüringer Zeitung haben in letzter Zeit ihre Preise angehoben. Der ZWA Saalfeld-Rudolstadt muss aufgrund der bereits bekannten deutlichen Preissteigerungen in den kommenden vier Jahren ebenfalls seine Verbrauchsgebühren anheben. So unpopulär dieser Schritt aus eigener, als auch aus Kundensicht ist, so zwingend notwendig ist er dennoch.
Der ZWA kalkuliert seine Verbrauchsgebühren auf der Grundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes.
Mit dem Blick in die Zukunft, beim ZWA sind das vier Jahre, muss allerdings eine drastische Kostenveränderung wahrgenommen werden. Sowohl die Kosten für Baumaßnahmen, Dienstleistungen und sonstige Sachkosten steigen drastisch an. Hier kommen wesentliche Einflussfaktoren auf den Verband und damit auf seine Kunden zu. Zu nennen sind hier: steigende Finanzierungskosten aufgrund notwendiger Investitionsmaßnahmen, steigende Personalkosten aufgrund des hohen Standards aus Gesetzgebung sowie tarifliche Steigerungen, allgemeine Preissteigerungen aufgrund der Pandemie und Ukraine-Krise für Material, Energie und Dienstleistungen, bis hin zu Versicherungen, sinkende Abnahmemengen aufgrund der Einwohnerentwicklung und eine geringe Fördermittelbereitstellung für notwendige Investitionsmaßnahmen.
Gerade die Investitionsmaßnahmen bei den Mitgliedsgemeinden, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen, des Zustandes der Anlagen, des Klimawandels, aber auch aufgrund sinnvollerweise anstehende Gemeinschaftsbaumaßnahmen geplant sind, führen zu einer erheblichen Belastung.
Was ist das Ergebnis der Kalkulation?
Im Trinkwasserbereich wird die Verbrauchsgebühr von bisher 1,86 € netto (1,99 €/m³ brutto) auf zukünftig 2,97 €/m³ netto (3,18 €/m³ brutto) steigen. Die Grundgebühr wird für den kleinsten und am meisten verbauten Wasserzähler von bisher 171,60 €/m³ netto (183,61 €/Jahr brutto) auf zukünftig 180 €/m³ netto (192,60 €/Jahr brutto) steigen. Die Veränderungen der größeren Zähler sind in der Anlage ersichtlich.
Übersicht der Kalkulationsergebnisse – Trinkwassergebühren
Im Abwasserbereich werden die Gebühren – anders als beim Trinkwasser – ausschließlich in Bruttowerten ausgewiesen. Diese unterscheiden sich nach der Inanspruchnahme der jeweiligen Einrichtung wie folgt:
Im Falle eines Anschlusses an einen Kanal mit Ableitung zur zentralen Kläranlage spricht man von einer Volleinleitergebühr. Diese betrug bisher 1,82 €/m³ zzgl. einer Grundgebühr i.H. v. 96,00 €/Jahr, wenn der kleinste Wasserzähler eingebaut ist. Zukünftig beträgt die Gebühr 2,92 €/m³, die Grundgebühr wird sich für den kleinsten Zähler nicht verändern. Bei größeren Zählern ab Q3 6,3 verändert sich die Grundgebühr geringfügig.
Für die sogenannten dezentralen Kunden – es handelt sich hierbei um Grundstücke, die an einen Kanal und vorgeschalteter Kleinkläranlage – angeschlossen sind, ergeben sich folgende Änderungen:
Die Kanalbenutzungsgebühr für Kunden, die eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben und in einen öffentlichen Kanal einleiten, reduziert sich von bisher 1,37 €/m³ auf zukünftig 1,16 €/m³. Auch für diejenigen, die eine mechanische Kleinkläranlage betreiben, sinkt die Gebühr von bisher 1,92 €/m³ auf zukünftig 1,72 €/m³.
Für die Abfuhr und Entsorgung des Fäkalschlammes ändert sich die Gebühr von 50,00 €/m³ auf zukünftig 59,30 €/m³. Für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben ändert sich die Gebühr von 22,64 €/m³ auf 44,65 €/m³.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde bisher eine Einleitgebühr von 0,40 €/m² befestigter Fläche erhoben, zukünftig sind es 0,53 €/m².
Was bedeutet das für die Endverbraucher?
Die neuen Gebührensätze sind nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung ab 01.01.2025 gültig. Auf dieser Grundlage wird die Berechnung der quartalsweisen Vorauszahlungen für das Jahr 2025 in den Gebührenbescheiden berücksichtigt. So entstehen dann die neuen Abschläge für das laufende Jahr 2025.
Eine Beispielrechnung:
Verbraucht ein 3-Personen-Haushalt 90 m³ Wasser im Jahr, so fielen bisher Trinkwassergebühren in Höhe von 363,00 € an. Die Erhöhungen der Trinkwasserver-brauchsgebühren ergibt nun, dass derselbe Haushalt ab 01.01.2025 bei gleich hohem Verbrauch 479 €/Jahr zu tragen hat, also 116 € jährlich mehr. Pro Monat sind somit rd. 10 € mehr von diesem Haushalt zu leisten.
Ähnlich verhält es sich bei den zentral angeschlossenen Kunden im Abwasserbereich. Dort belief sich die Gebührenhöhe für einen 3-Personen-Haushalt auf 260 €/Jahr, zukünftig sind es 359 €/Jahr, das bedeutet, rd. 100 € pro Jahr mehr.
Wird von einem Grundstück auch das Oberflächenwasser in den Kanal eingeleitet, so erhöht sich die Jahresgebühr entsprechend der angeschlossenen Fläche und der neuen Gebühr. Als Beispiel fallen bei typischen 300 m² befestigter Fläche bisher 120 €/Jahr und zukünftig 159 €/Jahr an.
Für den Abwasserbereich wurden folgende Gebührensätze ermittelt:
Alles in allem eine deutliche Erhöhung der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2021, nunmehr sollen die Gebühren für die nächsten vier Jahre stabil bleiben.