Sehr geehrte Kunden,
mit sofortiger Wirkung wird das Hochchlorgebot vom 03.08.2017 vom Gesundheitsamt Saalfeld-Rudolstadt aufgehoben.
Da sich die aktuelle Wettersituation soweit entspannt hat und die bakteriologischen Befunde den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist eine Hochchlorung (0,3mg/l Chlor) der Trinkwasseranlagen ohne Aufbereitung nach § 37, Ab. 1 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 in der derzeit gültigen Fassung nicht mehr erforderlich.
Die betroffenen Ortschaften hatten wir in unserer Mitteilung am 14.08.2017 hier auf unserer Seite bekanntgegeben.
Bei Fragen zur Trinkwasserqualität wenden Sie sich bitte an den Zweckverband, Telefonnummer: 03671-579642.
gez. Stausberg
Geschäftsleiter