Der ZWA Saalfeld-Rudolstadt plant ab Oktober 2016 in der Ortslage Rudolstadt-Cumbach in den Bereichen Am Brauhaus und Querweg die Trinkwasserleitung sowie den Kanal zu erneuern. Je nach Witterung wird ein Teil der Maßnahme im Jahr 2017 fertig gestellt.
Ergänzend werden weitere Abschnitte im Bereich der Erlebachstraße, der Kleingartenanlage „Große Wiese“ und auf Randflächen des Freibadgeländes sowie im Heinepark begonnen.
Diese Projekte resultieren aus Starkregenereignissen, welche zu Überflutungen in der Straße Am Gänsebach sowie der Kleingartenanlage Große Wiese führten. Zum letztgenannten Bereich gab es bereits seit 2012 massive Beschwerden, die zuletzt in einer Petition beim Landtag behandelt wurden.
Historisch entwässerte das oberhalb der Gartenanlage befindliche Gebiet über einen Flutgraben, der aber Zug um Zug beim Entstehen der Kleingartenanlagen verschwand bzw. überbaut wurde, sodass bei größeren Regenereignissen aufgrund fehlender Ableitung die Gärten überflutet werden.
Im Auftrag des ZWA Saalfeld–Rudolstadt wurden mehrere Lösungsansätze planerisch, mit dem Ziel die Mischwasserentlastung über den Flutgraben durch die Kleingartenanlage zu beseitigen und andererseits die Überflutungen und Rückstauereignisse im Bereich Am Gänsebach zu minimieren bzw. auf ein technisches mögliches Maß zu beschränken, untersucht und erarbeitet.
Als Vorzugslösung, welche mit der Stadt Rudolstadt abgestimmt wurde, soll nun ein Kanal, durch eine geeignete Trasse durch die Kleingartenanlage „Große Wiese“ der Wege 4 und 9 geführt werden. Damit kann ein Großteil der Ortslage Cumbach entwässert und somit auch eine Entlastung der Kanalisation im Bereich des Gänsebaches erreicht werden.
Für eine Entkopplung des Bereiches Am Gänsebach ist zum anderen eine Trennung der Oberflächenwässer vom Schmutzwasser vorgesehen. Die angrenzenden Grundstücke der Straßen Am Brauhaus und Querweg sollen mit Aufbau eines Trennsystems umstrukturiert werden, wobei der Regenwasserkanal direkt in den Gänsebach entwässert.
Damit wird eine entscheidende Entlastung des Mischwassernetzes von Cumbach erwartet.
Erste Maßnahmen wurden bereits Anfang 2016 in Zusammenarbeit der Stadt Rudolstadt und dem ZWA Saalfeld–Rudolstadt realisiert, indem eine Abkopplung der Außengebiete erfolgte und weitere Umschlüsse von Straßeneinläufen vom Mischwasserkanal hin zum „Gänsebach“ vorgenommen wurden.
Im Bereich der Kleingartenanlage „Große Wiese“ ist die Baudurchführung in der vegetationsarmen Jahreszeit vorgesehen, um die Beeinträchtigungen der Gartenpächter so gering wie möglich halten zu können. Hier soll die Kanaltrasse in den Wegen Nr. 4 und 9 verlaufen und einige Teilbereiche müssen als Zufahrts- bzw. Arbeitsfläche während der Bauphase genutzt werden.
Als Baubeginn ist hierfür Ende November 2016 geplant. Die Bautätigkeiten sind je nach Wetterlage bis in das Frühjahr 2017 vorgesehen.
Vor Beginn der Bauleistungen wird im Auftrag des ZWA ein öffentlich bestellter Gutachter die Aufnahme der vorhandenen Bäume, Pflanzen und Bebauungen durchführen, um Entschädigungsleistungen für die Pächter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vornehmen zu können.
Nach Fertigstellung soll im Anschluss der Kanalverlegung durch die Kleingartenanlage im Jahr 2017, im Randbereich des Freibadgeländes, ein Regenüberlaufbecken mit einer Entlastungsleitung durch den Heinepark bis zur Saale errichtet werden. Ebenfalls wird eine Aufweitung der Kanalisation in Teilabschnitten der Erlebachstraße erfolgen.
Informationsveranstaltungen zu den geplanten Baumaßnahmen sind für die nächsten Wochen vorgesehen und die betroffenen Eigentümer, Anlieger und Pächter wurden entsprechend über die hierfür vorgesehenen Termine in Kenntnis gesetzt.
Ferner werden derzeit die Gestattungsverträge mit den Grundstückseigentümern für die vorgesehene Trassenführung vertraglich vereinbart.
Im Bereich der Rohrgräben wird die Wegwiederherstellung mittels einer sandgeschlemmten Schotterdecke vorgenommen. Erforderliche Sperrungen und Umleitungsstrecken werden für die Bauabschnitte entsprechend ausgewiesen.
Der ZWA Saalfeld–Rudolstadt ist bemüht, die Beeinträchtigungen aufgrund der umfangreichen Bautätigkeiten so gering wie möglich zu halten.
Es wird jedoch in den Gebieten der betroffenen Straßen und der Gartenpächter in den Bau– und Zugangsbereichen zu Störungen kommen, da die Baudurchführungen unter abschnittsweisen Sperrungen erfolgen müssen.
Die betroffenen Pächter, Anlieger und Grundstückseigentümer werden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen gebeten.
gez. Stausberg
Geschäftsleiter