Am 29.06.2015 wurde der neue Lagebericht zur Behandlung von kommunalen Abwasser für den Berichtszeitraum 2013/14 durch die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz – Frau Anja Siegesmund – veröffentlicht und der Stand der kommunalen Abwasserbeseitigung im Land Thüringen beschrieben. Hier heißt es: „Durch die kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung wurden auch in den letzten beiden Jahren Kläranlagen und Kanäle sowie Regenbecken und Pumpwerke errichtet und saniert. Ende 2014 wurden in Thüringen 567 kommunale Kläranlagen betrieben, in denen das Abwasser von ca. 77 % der Thüringer Bevölkerung behandelt wird.“
Im ZWA Saalfeld-Rudolstadt werden 40 Kläranlagen betrieben. Der Anschlussgrad beträgt rd. 82 % im Verbandsgebiet und liegt damit etwas über dem Landesdurchschnitt.
Wie die Ministerin weiter schreibt arbeitet das Land daran, das deutlich mehr Thüringer Bürgerinnen und Bürger an kommunale Kläranlagen angeschlossen werden. Beim ZWA wird der weitere Ausbau des zentralen Anschlusses ebenfalls vorangebracht. Im Abwasserbeseitigungskonzept wurden dazu umfangreiche Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt und dort, wo nach einem Demografie-Check als auch den Ergebnissen einer Kostenvergleichsrechnung möglich, eine zentrale Lösung bevorzugt.
Andererseits wurde die Fördermittelrichtlinie für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum 01.07.2015 durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz geändert. So werden zukünftig keine Planungskosten und keine Regenwasser- und Mischwasserkanäle gefördert, Pumpwerke und Kläranlagen sowie Regenbehandlungsbauwerke nur noch bis zu vorgegebenen Grenzkosten gefördert und der Fördermittelsatz verringert sich von 65 auf 50%. Für uns als Verband bedeutet dies, dass weniger Unterstützung durch das Land als Gesetzgeber trotz der hohen Anforderung an den weiteren Ausbau der kommunalen Kläranlagen zu erwarten ist. Waren in 2011 noch 47 Mio. € Fördermittel bereitgestellt, so sind es in 2012 noch 20,1 Mio. €, in 2013 noch 11,5 Mio. € und in 2014 nur noch 7,3 Mio. €. Ab 2015 stellt das Ministerium nach Medieninformation vom 29.06.2015 jährlich 15 Mio. € für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Ob das den Bedarf in Thüringen - insbesondere im ländlichen Raum - decken wird, ist fraglich und eine gebührensteigernde Wirkung ist nicht auszuschließen.
Bei kleinen Orten mit weniger als 50 Einwohnern wird eine zentrale Erschließung problematisch. Hier werden dann in aller Regel grundstücksbezogene Kleinkläranlagen eingesetzt. Thüringen unterstützt derartige Lösungen mit Fördermitteln, die sich aus der aktuellen Richtlinie für die Förderung von Kleinkläranlagen ergeben. Die Richtlinie ist bis 31.12.2015 gültig. Wie aus dem aktuellen Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, bekennt sich die Landesregierung zu alternativen und dezentralen Lösungen und unterstützt die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung. Wie diese Unterstützung erfolgen soll bleibt abzuwarten. Einen Hinweis gibt es im Koalitionsvertrag. Es sollen zur Verbesserung der Akzeptanz der Abwasserbeseitigung künftig auch Gruppenlösungen für Kleinkläranlagen gefördert werden, sofern die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Der Lagebericht 2015 für die Jahre 2013/14 ist im Internet unter:
http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1590.pdf
abrufbar.
gez. Marten
Verbandsvorsitzender
gez. Stausberg
Geschäftsleiter