Die Ablesung der Wasserzähler liefert uns die Grundlage für die Berechnung Ihres Trinkwasserverbrauches. In unserem Versorgungsgebiet erfassen wir die Wasserzählerstände einmal jährlich zum Jahresende. Abrechnungsrelevant sind alle Wasserzähler des Zweckverbandes bzw. durch den Zweckverband abgenommene Wasserzähler (keine Wohnungszähler).
Selbstablesung zum Jahresende
Wir bitten Sie, die Wasserzählerstände selbständig, möglichst zeitnah zum 31.12.2012, abzulesen. Damit wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ordnungsgemäß erstellen können, benötigen wir Ihre Mithilfe.
- Bitte tragen Sie den Wasserzählerstand in unseren Vordruck in vollen m³ (die von uns eingesetzten Zähler weisen keine Nachkommastellen aus) samt Ablesedatum ein. Die Werte der roten Zeiger an den Rädchen sind nicht abzulesen. Bestätigen Sie dies mit Ihrer Unterschrift.
- Die Rücksendung Ihrer Zählerstandsermittlung sollte möglichst zeitnah nach der Ablesung erfolgen. Unserem Schreiben liegt hierfür ein Antwortkuvert bei. Die Portokosten werden vom ZWA getragen.
- Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die aufgeführten Zählernummern mit der abgelesenen Wasserzählernummer zu vergleichen.
- Sollte bis zum 15.01.2013 kein Zählerstand vorliegen, behalten wir uns vor, Ihren Verbrauch anhand der Vorjahre zu schätzen.
In Saalfeld, Rudolstadt und Unterwellenborn werden keine Selbstablesekarten verschickt. Hier sind unsere Mitarbeiter für Sie im Zeitraum vom
13.12.2012 bis 15.01.2013im Einsatz, um die Zählerstände zu ermitteln. Wir bitten alle Hauseigentümer und Verwalter, unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gewährleisten. Falls kein Zählerstand abgelesen werden kann, hinterlegen wir eine Karte, mit der Sie uns den Zählerstand mitteilen können. Bitte senden Sie diese Karte umgehend an uns zurück.
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen ab Mitte Februar 2013 zugesandt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Anträge auf Erlass von Abwasser gemäß § 4 Abs. 7 (a) der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 bitten wir, bis spätestens 20.01.2013 einzureichen.
Gleichzeitig möchten wir unsere Kunden auf die Zahlung der 4. Vorauszahlung 2012 des Vorauszahlungsbescheides der Gebühren für Trinkwasser und Abwasser hinweisen (Fälligkeit lt. Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt § 8 vom 07.10.2003 ist der 15.12.2012).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stausberg
Geschäftsleiter