Der Haushalt für das Jahr 2025 mit Finanzplan der nächsten Jahre steht, wesentliche Grundlagen bilden die neu kalkulierten Gebühren, welche den deutlichen Kostensteigerungen Rechnung tragen. Nachfolgende Übersicht zeigt die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan sowie Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan:
Die Investitionen bilden im Vermögensplan die größten Posten, so werden im Trinkwasserbereich rd. 16,2 Mio. € und im Abwasserbereich 21,3 Mio. € erwartet. Schwerpunkte bilden Maßnahmen wie Ersatzneubau verschlissener Hochbehälter in Rudolstadt, OT Mörla und Eichfeld sowie in Pippelsdorf, Ersatzneubau eine Trinkwasserzubringerleitung von Catarinau nach Kirchhasel sowie Fortführung der Ersatzneubaumaßnahme einer Zubringerleitung Bereich Bucha Richtung Staumauer. Diese versorgt das von Leutenberg bis nach Drognitz und Altenbeuten gelegene Verbandsgebiet. Hinzu kommen zahlreiche Baumaßnahmen in Ortsnetze, aufgrund verschlissener Leitungen oder auch Komplexmaßnahmen mit Kanalbaumaßnahmen, so wie es z. B. in Drognitz oder auch Lothra und in der Gebersdorfer Str. in Gräfenthal oder auch Breitscheidstraße in Rudolstadt, der Raniser Str. sowie Am Schloßberg in Unterwellenborn und Hopfgartenstraße in Teichröda der Fall ist. Auch die Ortslage Crösten der Stadt Saalfeld soll mit einem ersten Kanalbauabschnitt, der am Ortsausgang Wöhlsdorf beginnt, angeschlossen werden. Das größte und bis 2026 andauernde Einzelprojekt wird in Saalfeld am Weidig der Bau eines Regenüberlaufbauwerkes sein. Dieses ist zur Komplettierung des Abwassersystems und im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Rudolstädter Str. 3. BA zu errichten. Im Rahmen des 3. BA wird der ZWA auch seine verschlissenen Bestandsleitungen im Rahmen einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit erneuern. Fördermittel sind für die Maßnahme Anschluss „Crösten“ bereits im Jahr 2024 beschieden, die Mittel stehen allerdings erst in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Zahlreiche kleinere Maßnahmen werden in nahezu allen Mitgliedsgemeinden durchgeführt, dazu werden die jeweilig betroffenen Kunden rechtzeitig vor Durchführung informiert.
Zur teilweisen Finanzierung wird der Zweckverband neben dem erwarteten Jahresgewinn auch Kredite i.H.v. bis zu 32. Mio. € aufnehmen müssen. Auch Verpflichtungsermächtigungen aufgrund begonnener und in Folgejahre weiterzuführender Maßnahmen i. H. v. 30 Mio. € sind berücksichtigt.
Der Haushalt wird durch die Kommunalaufsicht geprüft und in der letzten Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises veröffentlicht, so dass dieser 01.01.2025 wirksam in Kraft treten kann.