Förderung von Kleinkläranlagen weiterhin gesichert

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Die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ist seit dem 01. 01. 2016 in Kraft. Somit besteht für die nächsten drei Jahre die Möglichkeit für den Ersatzneubau von Kleinkläranlagen oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe einen Zuschuss bzw. ein zinsgünstiges Darlehen zu beantragen.

Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung können telefonisch, per E-Mail oder schriftlich beim Zweckverband angefordert werden bzw. finden Sie auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter folgendem Link zum Download: http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen#download.

gez. Stausberg
Geschäftsleiter