Dieses Mal ist es Anfang September, also kurz nach der Sommerpause, als die Debatte zur Einführung des Wassercents begonnen wurde. Vor drei Jahren war es Ende Juli. Noch sind die Spitzenverbände und betroffenen Trinkwasserversorger nicht direkt einbezogen, Informationen zur geplanten Einführung gab es bislang lediglich über die Tagespresse. So ist zu lesen, dass es dieses Mal um 10 Cent je m³ geht, damals waren es 8 Cent. Für Wasserentnahmen aus Oberflächenwasser sind es immerhin noch 4 Cent. Für die Trinkwasserversorger bedeutet das, diese zusätzliche Abgabe an die Kunden weiter zu geben und damit die Gebühren zu erhöhen. So bleibt es nicht bei den 10 bzw. 4 Cent, da es durch die Verluste aus dem Netz sowie betriebsbedingte Spülungen als auch durch die Hinzurechnung der Mehrwertsteuer locker 13 Cent werden. Bei einem 4-Personen-Haushalt ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von etwa 15 € im Jahr. Dies stößt nach wie vor beim ZWA auf Ablehnung und wird im Rahmen der Beteiligung der Spitzenverbände wie dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund gegenüber der Landesregierung bekräftigt.
Nicht nur die Trinkwasserversorger und deren Kunden sind betroffen, auch das Gewerbe, die Industrie und Landwirtschaft sowie öffentliche Einrichtungen der Gemeinden und Städte, wie z. B. Schwimmbäder. Sie müssen im Falle einer Eigenversorgung dann für deren Grundwasser- oder Oberflächenwasserentnahmen die zusätzlichen Aufwendungen tragen. Die Bagatellgrenze liegt nach Zeitungsangaben bei 3.000 m³ im Jahr. Darunter fällt keine Abgabe an.
Die Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz – Frau Anja Siegesmund- will die Einnahmen in den Hochwasser- und Gewässerschutz wieder investieren – soweit so gut. Es bleibt aber abzuwarten, ob tatsächlich diese zusätzlichen Einnahmen dort landen, wo sie hinsollen.
Als Begründung zur Einführung des Wassercents werden der besondere Schutz des Grundwassers und die schonende Nutzung desselben angeführt.
Aus Sicht des ZWA Saalfeld – Rudolstadt kann es nach der Wasserrahmenrichtlinie jedenfalls keine zusätzlichen Anforderungen geben, die eine weitere effiziente Nutzung der Wasserressourcen bewirken. Der Anreiz, Wasserressourcen effizient zu nutzen, ist bereits durch die bisherigen Kosten, die in die Wassergebühr einfließen, ausreichend gegeben. Bereits jetzt liegt der Wasserverbrauch in Thüringen deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt bei gleichzeitig überdurchschnittlichen Wasserpreisen. So verbrauchen die Haushalte im eigenen Verbandsgebiet etwa 29 m³ pro Jahr bei vergleichsweise 45 m³ pro Jahr im Bundesdurchschnitt. Ein weiterer Punkt der gegen diese zusätzliche Abgabe spricht, ist der sich erhöhende Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten sowohl beim Land, als auch bei den betroffenen Verbänden.
Alles in allem sehen wir keine Notwendigkeit, die Wasserentnahmeabgabe in Thüringen einzuführen.
Saalfeld, den 17.09.2015
gez. Marten
Verbandsvorsitzender
gez. Stausberg
Geschäftsleiter