Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt führte gemeinsam mit der Energieversorgung Rudolstadt GmbH im Jahr 2022 Bautätigkeiten in der Anliegerstraße „Kleiner Damm“ durch.
Nach der Winterpause sollen durch das beauftragte Unternehmen die Arbeiten wieder aufgenommen werden.
Zuerst erfolgt die Fertigstellung der Restleistungen im Bereich der Tennisplätze („Kleiner Damm“ Nr. 22) bzw. der Gaststätte - Pizzeria Da Carlo bis zur Straße „Am Gänsebach“. Danach ist ab der 15. Kalenderwoche die Bauausführung in der Anliegerstraße „Kleiner Damm“, beginnend im Kreuzungsbereich der „Cumbacher Straße“ bis zum „Gänsebach“ bzw. zum Brückenbauwerk vorgesehen.
Hier sollen die Neuverlegungen der Ver– und Entsorgungsleitungen erfolgen. Es ist eine Oberflächen- bzw. Straßenwiederherstellung in den Rohrgrabenbereichen entsprechend des vorhandenen Bestandes geplant. Ein Ausbau der Straße erfolgt nicht im Rahmen dieses Projektes.
Die Umsetzung der Maßnahme wird in gestaffelten Bauabschnitten umgesetzt. Diese lassen sich in den betroffenen Bereichen, auf Grund der Trassenbreite nur unter abschnittsweiser Vollsperrung der Straße realisieren, sodass es für die Anwohner in den Zufahrts– bzw. Zugangsbereichen der Grundstücke zu Störungen kommen wird. Ein halbseitiger Ausbau der Straße mit einer Ampelregelung ist wegen der fehlenden Breite bautechnisch sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht zu verantworten und würde zudem die Bauzeit erheblich verlängern sowie zusätzliche Kosten verursachen.
Während der Bauausführung soll die Erreichbarkeit der Sportanlagen, Kleingartenanlagen und der Gaststätte - Pizzeria Da Carlo - mittels Kraftfahrzeuge über eine innerörtliche Umleitungsstrecke aus Richtung Volkstedt, über den Wirtschaftsweg der „Großen Wiese“ oder über die Straße „Am Gänsebach“ gewährleistet werden. Ebenfalls kann ggf. für einige Anlieger die Zufahrt über die Ludwig-Jahn–Straße erfolgen oder das in unmittelbarer Nähe vorhandene öffentliche Parkplatzangebot genutzt werden.
Die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen gebeten.