Das Land Thüringen hat mit der ab 15.06.2020 in Kraft tretenden Thür. SARS-CoV-2-lfS-GrundVO Regelungen getroffen, die es uns erlauben, unter Einhaltung von umfangreichen Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Mund-Nasenschutzbedeckungen, der Erfassung von Angaben zur Person, Abstandsgebot und Niesetikette das Verwaltungsgebäude des ZWA Saalfeld-Rudolstadt in der Remschützer Str. 50 wieder für den Kundenverkehr zu unseren Sprechzeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (Kasse bis 16:00 Uhr)
zu öffnen.
Dabei ist Folgendes zwingend zu beachten:
• vorab telefonische Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter
• zum vereinbarten persönlichen Gesprächstermin darf lediglich ein Kunde beim jeweiligen Sachbearbeiter erscheinen
• der Zugang zum Gebäude wird durch den Empfangsmitarbeiter geregelt
Wir bitten unsere Kunden, nicht zwingend notwendige Besuche zu vermeiden und uns bei Fragen auch weiterhin telefonisch oder auch per E-Mail zu kontaktieren, um einen Ausbruch und ggf. die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!