Information

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Sehr geehrte Kunden,

am Montag, den 30. Oktober 2017 bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Unser Bereitschaftsdienst ist bei Störungen und Havarien unter den unten aufgeführten Rufnummern zu erreichen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag!

gez. Stausberg
Geschäftsleiter

Kundenablesung der Wasserzähler in Schächten

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In der vergangenen Woche wurden von uns die Selbstablesekarten an die Kunden mit Wasserzählerschächten verschickt.

Auf der Ablesekarte sind der Zählerstand des Wasserzählers und der Ablesetag einzutragen, und wie auf der Ablesekarte vermerkt, an den ZWA zurückzusenden.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ein paar Hinweise zur Frostsicherung Ihres Wasserzählers geben:

- Wasserzähler und –leitungen in Kellern und Schächten sollten vor Frost geschützt und deshalb gut isoliert werden. Vermeiden Sie offene Fenster oder Öffnungen, durch die Zugluft gelangen kann.
- Bei Dauerfrost können Frostwächter oder eine elektrische Begleitheizung eingesetzt werden.
- Selbst bei Sommerleitungen, die entleert sind, besteht die Frostgefahr beim Wasserzähler, da immer Wasser im Nassläuferzähler verbleibt. Auch hier bitte auf eine ausreichende Dämmung achten!
- Eingefrorene Wasserleitungen bitte langsam auftauen, weil zu starke Temperaturänderungen zu Rohrbrüchen führen können.

Kommt es durch ungenügenden Frostschutz zu Schäden an Wasserzählern, haftet hierfür der Kunde!

Sollte es dennoch zu Schäden kommen, ist ausschließlich der ZWA Saalfeld-Rudolstadt für die Auswechslung der zerfrorenen Wasserzähler bzw. der Anschlussleitung zuständig.

Wichtige Information zur Trinkwasserversorgung

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Sehr geehrte Kunden,

mit sofortiger Wirkung wird das Hochchlorgebot vom 03.08.2017 vom Gesundheitsamt Saalfeld-Rudolstadt aufgehoben.

Da sich die aktuelle Wettersituation soweit entspannt hat und die bakteriologischen Befunde den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist eine Hochchlorung (0,3mg/l Chlor) der Trinkwasseranlagen ohne Aufbereitung nach § 37, Ab. 1 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 in der derzeit gültigen Fassung nicht mehr erforderlich.

Die betroffenen Ortschaften hatten wir in unserer Mitteilung am 14.08.2017 hier auf unserer Seite bekanntgegeben.

Bei Fragen zur Trinkwasserqualität wenden Sie sich bitte an den Zweckverband, Telefonnummer: 03671-579642.

gez. Stausberg
Geschäftsleiter