Trinkwasser- und Abwassergebühren ab 01.01.2021

In den vergangenen zehn Jahren im Abwasser- und sechs Jahren im Trinkwasserbereich konnte der ZWA Saalfeld-Rudolstadt die Gebühren für seine Kundschaft stabil halten! Und das, obwohl die Betriebskosten zusehends steigen.
Zum 31.12.2020 lief der letzte Gebührenkalkulationszeitraum ab. Gesetzlich normiert ist, dass ein Gebührenkalkulationszeitraum in Thüringen maximal vier Jahre umfassen darf, mindestens muss ein Jahr kalkuliert werden. Anschließend muss der ZWA die tatsächlich entstandenen Kosten überprüfen und die zukünftigen Gebühren neu berechnen. Der letzte Gebührenkalkulationszeitraum 2017 bis 2020 umfasst bereits die maximal gesetzlich zulässige Anzahl an Jahren. Unglücklicherweise fällt die Gebührenneuberechnung in einen denkbar ungünstigen Zeitraum, denn in Zeiten der Corona- Pandemie hätten wir gerne von einer Gebührenneuberechnung abgesehen. Leider sind die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich besonders streng und lassen nach Ablauf von 4 Jahren Kalkulationszeitraum keine Verlängerung oder Ähnliches zu. Eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der Pandemiebewältigung erfolgte seitens des Gesetzgebers nicht.
Betrachtet man wirtschaftlich die letzten fünf Jahre in Deutschland, so muss man feststellen, dass es verschiedene Entwicklungen gibt, die sich auf die wirtschaftliche Situation des Zweckverbandes auswirken. So kletterte beispielsweise der Verbraucherpreisindex teilweise auf über 20%! Das lässt schon erahnen, dass der Kostendruck auf die wirtschaftliche Tätigkeit erheblich zugenommen hat. Nach langer und kritischer Haushaltsplanung und Neuberechnung der Gebühren im Jahr 2020 musste der Zweckverband feststellen: „Die Gebühren müssen angepasst werden“. Doch worin liegen die Gründe für die Kostensteigerung, die letztlich zu der Gebührenerhöhung führen?
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Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost schützen

Wasseranlagen, Leitungen und Zähler gilt es, vor dem Frost zu schützen! Hier einige Tipps, damit alle schadlos über den Winter kommen.

- Wasserzähler und –leitungen in Kellern und Schächten sollten vor Frost geschützt und deshalb gut isoliert werden. Vermeiden
Sie offene Fenster oder Öffnungen, durch die Zugluft gelangen kann.
- Bei Dauerfrost können Frostwächter oder eine elektrische Begleitheizung eingesetzt werden.
- Selbst bei Sommerleitungen, die entleert sind, besteht die Frostgefahr beim Wasserzähler, da immer Wasser im
Nassläuferzähler verbleibt. Auch hier bitte auf eine ausreichende Dämmung achten!
- Eingefrorene Wasserleitungen bitte langsam auftauen, weil zu starke Temperaturänderungen zu Rohrbrüchen führen können.

Kommt es durch ungenügenden Frostschutz zu Schäden an Wasserzählern, haftet hierfür der Kunde!
Sollten Sie trotzdem Probleme haben, rufen Sie uns bitte an.

Information zum Jahreswechsel

Sehr geehrte Kunden,

vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 bleibt unsere Geschäftsstelle geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bei Störungen und Havarien erreichen Sie unseren Bereitschaftsdienst unter den oben aufgeführten Störungsnummern.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein friedliches und gesundes Jahr 2021.