Weltwassertag

Seit 1993 begehen wir jedes Jahr weltweit am 22. März den „Tag des Wassers“.
In diesem Jahr steht er unter dem Motto: „Wert des Wassers“.

Etwa 2,2 Milliarden Menschen haben laut des UN-Kinderhilfswerks UNICEF und der Weltgesundheitsorganisation WHO keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Rund 785 Millionen Menschen haben noch keine Grundversorgung mit Wasser. Waschen, Hygiene und nicht zuletzt die Ernährung sind ohne Wasser nicht möglich.

Wir möchten gern an der Tradition festhalten und die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes auffordern, sich mit dem Thema Wasser auseinanderzusetzen. Wasser wertschätzen – Warum ist Wasser für uns wichtig und wie können wir es schützen? Was fällt euch dazu ein? Eure Ideen könnt ihr gern in Bildern, Gedichten oder Fotos festhalten.
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In Wickersdorf wird wieder gebaut

Bereits im vergangenen Jahr wurde mit der Erneuerung der Trinkwasserleitung und der Kanalisation in der Anliegerstraße in Wickersdorf ab den Hausnummern 28/34 bis zur bestehenden Kläranlage in Richtung Talmühle begonnen.

Nach Ostern soll mit der Fortsetzung dieser Baumaßnahme begonnen werden, wenn es die Witterung zulässt.

Die Arbeiten können, wie im vergangenen Jahr, nur unter Vollsperrung der Straße realisiert werden. Die betroffenen Anlieger werden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen gebeten.

Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende Junit 2021.

Trinkwasser- und Abwassergebühren ab 01.01.2021

In den vergangenen zehn Jahren im Abwasser- und sechs Jahren im Trinkwasserbereich konnte der ZWA Saalfeld-Rudolstadt die Gebühren für seine Kundschaft stabil halten! Und das, obwohl die Betriebskosten zusehends steigen.
Zum 31.12.2020 lief der letzte Gebührenkalkulationszeitraum ab. Gesetzlich normiert ist, dass ein Gebührenkalkulationszeitraum in Thüringen maximal vier Jahre umfassen darf, mindestens muss ein Jahr kalkuliert werden. Anschließend muss der ZWA die tatsächlich entstandenen Kosten überprüfen und die zukünftigen Gebühren neu berechnen. Der letzte Gebührenkalkulationszeitraum 2017 bis 2020 umfasst bereits die maximal gesetzlich zulässige Anzahl an Jahren. Unglücklicherweise fällt die Gebührenneuberechnung in einen denkbar ungünstigen Zeitraum, denn in Zeiten der Corona- Pandemie hätten wir gerne von einer Gebührenneuberechnung abgesehen. Leider sind die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich besonders streng und lassen nach Ablauf von 4 Jahren Kalkulationszeitraum keine Verlängerung oder Ähnliches zu. Eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der Pandemiebewältigung erfolgte seitens des Gesetzgebers nicht.
Betrachtet man wirtschaftlich die letzten fünf Jahre in Deutschland, so muss man feststellen, dass es verschiedene Entwicklungen gibt, die sich auf die wirtschaftliche Situation des Zweckverbandes auswirken. So kletterte beispielsweise der Verbraucherpreisindex teilweise auf über 20%! Das lässt schon erahnen, dass der Kostendruck auf die wirtschaftliche Tätigkeit erheblich zugenommen hat. Nach langer und kritischer Haushaltsplanung und Neuberechnung der Gebühren im Jahr 2020 musste der Zweckverband feststellen: „Die Gebühren müssen angepasst werden“. Doch worin liegen die Gründe für die Kostensteigerung, die letztlich zu der Gebührenerhöhung führen?
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