Abwässer im Sinne nach § 54 (1) des Thüringer Wasserhaushaltsgesetzes (ThürWG) sind das durch
in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).
Unsere Aufgabe als Zweckverband ist es, das anfallende Abwasser zu reinigen und zu beseitigen.
Dazu betreiben wir für Sie im Verbandsgebiet 31 Kläranlagen. Hier wird das Schmutzwasser gereinigt, um es so rein wie möglich wieder zurück in den natürlichen Wasserkreislauf zu geben.
Die Grundlage unserer Arbeit ist die Entwässerungssatzung des ZWA Saalfeld-Rudolstadt. Die Entwässerungssatzung ist das regionale Regelwerk, wobei alle Grundstückseigentümer das Recht und die Pflicht haben, die öffentlichen Entwässerungsanlagen zu nutzen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes regelt, wie die öffentliche Entwässerung im Verbandsgebiet erfolgt
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erhebt der ZWA Gebühren und Beiträge auf Grundlage der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Stand: 2022
Kanalnetzlänge | km | 708 |
Kläranlagen | Stück | 31 |
Sonstige Anlagen | Stück | 1 |
Abwasserpumpwerke | Stück | 73 |
Regenüberlaufbauwerke | Stück | 18 |
Regenrückhaltebauwerke | Stück | 8 |
Stauraumkanäle | Stück | 33 |
Eine Kläranlage ist eine Einrichtung, in der Industrie- und/oder Haushaltsabwässer gereinigt werden. In der Regel erfolgt die Abwasserreinigung in drei Stufen.
In der mechanischen Reinigungsstufe werden grobe und frei schwebende Feststoffe aus dem Wasser entfernt. Im Wasser gelöste Inhaltsstoffe werden in der biologischen Reinigungsstufe abgebaut. Die dritte Reinigungsstufe entfernt Phosphat und Stickstoff (Nitrat) aus dem Wasser. Abwässer werden heute wesentlich gründlicher gereinigt als noch vor wenigen Jahren, da immer mehr Haushalte an eine Kläranlage angeschlossen sind.